Pressemitteilung: LSVD begrüßt Ergebnisse des Vermittlungsausschusses

Berlin, 11. Dezember 2020. Mit dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Adoptionshilfegesetz sind die Pläne der Bundesregierung vom Tisch, die Diskriminierung von lesbischen Zwei-Mütter-Familien zu verschärfen. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Adoptionshilfegesetz ist ein wichtiger Erfolg. Die Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare ist vom Tisch. Es ist gut, dass die Regierungskoalition nach langen Monaten endlich eingelenkt hat. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dankt allen in Bundestag und Bundesrat, die dem Verschärfungsvorhaben zu Lasten von Kindern und Müttern in Regenbogenfamilien entgegengetreten sind und damit das Einlenken der Bundesregierung erzwungen haben.

Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung sollte nach dem Willen der Regierungskoalition weiter massiv verschärft werden. Sie sollten nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung sollte zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. Das hätte noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung der Kinder bedeutet.

Gemeinsam mit vielen Aktivist*innen hat der LSVD dafür gekämpft, dass dieses Gesetz so nicht verabschiedet wird. Obwohl der LSVD die Bundesregierung deutlich auf seine Kritik hingewiesen und einen konkreten Vorschlag zur Gesetzgebung unterbreitet hatte, blieb Bundesministerin Giffey lange kompromissunfähig. Das führte dazu, dass das Adoptionshilfegesetz insgesamt verzögert wurde.

Nach der Abwehr der Verschlechterung muss nun aber auch die noch bestehende Diskriminierung beseitigt werden. Die notwendige und lange versprochene Reform des Abstammungsrechts muss jetzt endlich kommen. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die dort aufwachsen. Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Hintergrund

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Engagement für Reform im Abstammungsrecht seit der letzten Bundestagswahl 2017

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.