Mit dem am 28. Mai 2020 im Bundestag beschlossenen Adoptionshilfegesetz würde sich die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verschärfen.

Schon bisher waren diese schlechter gestellt: Anders als bei heterosexuellen Paaren hat ein Kind, das in eine bestehende Ehe von zwei Frauen geboren wird, rechtlich gesehen nur einen Elternteil. Die andere Frau muss das leibliche Kind ihrer Partnerin als Stiefkind adoptieren, dazu gehört unter anderem die Offenlegung aller persönlichen Daten sowie Vorsprachen bei und Hausbesuchen durch das jeweilige Jugendamt. Ein entwürdigender, belastender und diskriminierender Vorgang. Statt die Situation zu verbessern, kommt mit dem neuen Entwurf noch eine verpflichtende Beratung hinzu.

Das Adoptionshilfegesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Im Ständigen Beirat des Bundesrats fand der neue Entwurf in der ersten Juniwoche zum Glück keine Mehrheit. Jetzt ist es an der Bundesregierung, zu entscheiden, ob sie ihren Gesetzesvorschlag unverändert Anfang Juli in die reguläre Sitzung des Bundesrats einbringt oder ihn ändert.

Der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) hat zusammen mit AllOut bereits im Vorfeld eine Petition für die rechtliche Gleichstellung und eine Reform des Abstammungsrechts gestartet. Über 62.000 Menschen haben sich bereits beteiligt.

Jetzt mitmachen und unterschreiben!

https://action.allout.org/de/a/regenbogenfamilien/?fbclid=IwAR1JEsY8T-cdL4fpkGJJ8seTO7I-N3V0SI8HDoghE-F9jvM4nABrpP6SmcM