Die LAG Lesben in NRW e.V. fordert die Bundesregierung mit Nachdruck dazu auf, eine nicht-diskriminierende Regelung für das Adoptionshilfegesetz zu entwickeln. Solange die Diskriminierung lesbischer Paare wie im bislang vorliegenden Entwurf verschärft wird, dürfen die Landesregierungen dem Gesetz nicht zustimmen.

Zwei-Mütter-Ehen sind gegenüber heterosexuellen Ehepaaren bislang schlechter gestellt, denn wenn in der bestehenden Ehe eines lesbischen Paares ein Kind geboren wird, hat es rechtlich gesehen bisher nur ein Elternteil. Die Ehefrau der leiblichen Mutter muss das Kind als Stiefkind adoptieren, dazu gehört unter anderem die Offenlegung aller persönlichen Daten sowie Vorsprachen bei und Hausbesuchen durch das jeweilige Jugendamt. Damit sich das ändert, ist eine seit Jahren versprochene und notwendige Reform im Abstammungsrecht notwendig, die in den Verantwortungsbereich von Bundesjustizministerin Lambrecht fällt.

Doch statt hier Lösungen zu finden und diesen belastenden und entwürdigenden Vorgang zu beenden, ist im bisherigen Entwurf für das Adoptionshilfegesetz eine verpflichtende Beratung für Zwei-Mütter-Familien vorgesehen, die eine weitere Diskriminierung zur Folge hätte. Im Bundesrat wurde das Gesetz von Familienministerin Giffey in der Sitzung vom 3. Juli 2020 abgelehnt – jedoch keinesfalls einstimmig.

Während Länder wie Berlin oder Niedersachsen das Gesetz ablehnten, stimmten die Vertreter der Landesregierungen von NRW und Mecklenburg-Vorpommern zu. Auch der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgrund der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Ehen fand keine Zustimmung.

Im Plenum des Bundesrats hat die Bundesregierung eine Protokollerklärung abgegeben und für den September 2020 eine Regelung für den Wegfall der Beratungspflicht in den Fällen in Aussicht gestellt, in denen der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt mit dem Elternteil des Kindes verheiratet ist.

Die LAG Lesben in NRW e.V. begrüßt diese Ankündigung und wird ihre Umsetzung verfolgen.