Die Regierungen von Ungarn und Polen haben am 15. Juli 2021 Briefe von der EU-Kommission erhalten. Der Inhalt ist jeweils die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die beiden EU-Mitgliedsstaaten als Reaktion auf umstrittene Regelungen gegen die LSBTIQ-Community. Endlich handelt die EU!

Hintergrund ist das ungarische Gesetz, das „Werbung“ für Homo- und Transsexualität verbietet und Anfang Juli in Kraft getreten ist. Zuvor hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Gesetz als Schande bezeichnet und seine Änderung angemahnt. Ungarns Regierungschef Viktor Orban zeigte sich unbeeindruckt, beklagte eine „beispiellose Kampagne“ gegen sein Land und schaltete zwischenzeitlich eine Anzeige in der Bild-Zeitung, in der er die EU scharf kritisierte.

Das gegen Polen eingeleitete Verfahren bezieht sich auf die Einrichtung „LSBTIQ-freier Zonen“ in Teilen des Landes. Die Haltung der Regierungspartei PiS, der katholischen Kirche sowie christlich-fundamentalistischer Gruppen gleicht einem Kulturkampf, der sich immer bedrohlicher auf das Leben der LSBTIQ-Community auswirkt. In den Augen der EU-Kommission ist Polen nicht angemessen und vollständig auf die Fragen zu den „LSBTIQ-freien Zonen“ eingegangen.

„Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden: sei es wegen der Person, die sie lieben, wegen ihres Alters, ihrer politischen Meinung oder aufgrund ihres religiösen Glaubens“, machte Ursula von der Leyen die Position der Kommission klar.

Zwei Monate haben die beiden Staaten jetzt Zeit, auf die Post aus Brüssel zu reagieren. Tun sie das nicht in angemessener Form, droht ihnen anschließend ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.