Der queerpolitische Wandel ist da

„Wenn ein Kind in der Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.“

So steht es im Kapitel V. des Koalitionsvertrags, den SPD, Grüne und FDP am 24. November 2021 in Berlin vorgestellt haben. Und das ist nur einer von vielen Punkten, die aus Sicht des Vorstands und der Geschäftsführung der LAG Lesben in NRW e.V. sehr vielversprechend klingen. Die Vereinbarung, die als Grundlage der Regierungsarbeit der neuen Ampelkoalition dient, enthält vielfältige Verbesserungen für die Rechte der LSBTIQ*-Communities. Einige Beispiele:

  • Schon in der Präambel des Vertrags bekundet die Koalition, jeglicher Diskriminierung entgegenwirken zu wollen.
  • In die Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit schließt der Vertrag Queerfeindlichkeit explizit mit ein. Konkret heißt es im Vertrag im Absatz über queeres Leben: „Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, erarbeiten wir einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und setzen ihn finanziell unterlegt um.“
  • Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird personell und finanziell gestärkt, Beratungsstellen im ganzen Land sollen ausgebaut und nachhaltig finanziert werden.
  • Besondere Aufmerksamkeit gilt politischer Kriminalität: frauen- und queerfeindlicher Hasskriminalität sagt die Koalition den Kampf an.
  • Das Transsexuellengesetz wird abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt.
  • Die Gendermedizin wird Teil des Medizinstudiums und findet Eingang in die Aus- und Weiterbildung bei Gesundheitsberufen.
  • Das Familienrecht wird mit Blick auf die Gleichbehandlung aller Ehen verändert.
  • Regenbogenfamilien sollen in der Familienpolitik stärker verankert werden. Die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in allen EU-Mitgliedsstaaten soll vorangetrieben werden.
  • Sich bei der UN für eine Konvention zu LSBTIQ*-Rechten einzusetzen, ist zudem geplant.
  • Die Stärkung der Rechte von Frauen, Mädchen und LSBTIQ*-Gruppen steht ebenfalls in der Entwicklungszusammenarbeit explizit auf dem Programm.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW e.V. begrüßt den deutlich spürbaren queerpolitischen Aufbruch im neuen Koalitionsvertrag ausdrücklich, wird ihn nach Kräften unterstützen und selbstverständlich – wo nötig – auch kritisch begleiten.

Einen Überblick über die wichtigsten Punkte hat der LSVD hier zusammengestellt

Wer den gesamten Koalitionsvertrag lesen möchte, kann ihn hier herunterladen.