Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung

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Das kann Ihnen in jedem Lebensalter passieren: Sie haben einen Unfall und können keine Entscheidungen mehr für sich selbst treffen. Wenn Sie vorher festgelegt haben, welche Person für Sie handeln darf, dann gilt Ihr Wille – wenn nicht, legt ein Gericht das fest. Wer will das schon? Schieben Sie es nicht länger auf!

Ich erkläre Ihnen, was Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientinnenverfügung bedeuten und wofür sie gebraucht werden. Und dann füllen wir die Formulare für die Vorsorgevollmacht gemeinsam aus – dann ist es endlich geschafft!

Die Veranstaltung richtet sich an lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* Personen (LSBTI*) ab 55 Jahren.

Anmeldung erforderlich unter https://www.frauenberatungsstelle.de/pages/anmeldung/anmeldung.php

Referentin: Dr. Marie Sichtermann, Juristin

 

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